Erbschaftsteuer berechnen — §§ 15, 16, 19 ErbStG
Erbe und Verwandtschaftsverhältnis eingeben — der Rechner ermittelt Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und die Erbschaftsteuer inkl. Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG.
Angaben zur Erbschaft
Erbe und Verwandtschaftsverhältnis eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Rechtsgrundlage: §§ 15, 16, 17, 19 ErbStG (Steuerklassen, persönliche Freibeträge, Versorgungsfreibetrag, Steuersätze inkl. Härteausgleich).
Über dieses Werkzeug
Die Erbschaftsteuer wird nicht stufenweise wie die Einkommensteuer berechnet — der volle Steuersatz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb (Stufentarif, § 19 Abs. 1 ErbStG). Damit ein knappes Überschreiten einer Wertgrenze nicht unverhältnismäßig stärker belastet, deckelt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG die Mehrsteuer aus dem übersteigenden Betrag. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine sachlichen Freibeträge für Hausrat und bewegliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) — nur der persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) wird abgezogen.
- Kein Betriebsvermögen, keine Verschonungsregeln für Unternehmensnachfolge (§§ 13a-13c ErbStG).
- Versorgungsfreibetrag ohne Kürzung um eigene Versorgungsbezüge des Erben (§ 17 Abs. 1/2 ErbStG i.V.m. § 14 BewG) — reine Vereinfachung.
- Keine Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (§ 14 ErbStG) — der Rechner geht von einem einzelnen, isolierten Erwerb aus.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.