Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

Erbschaftsteuer berechnen — §§ 15, 16, 19 ErbStG

Erbe und Verwandtschaftsverhältnis eingeben — der Rechner ermittelt Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und die Erbschaftsteuer inkl. Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Erbschaft

Erbe und Verwandtschaftsverhältnis eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Gesamtwert des Erwerbs vor Abzug der Freibeträge.
Bestimmt Freibetrag (§ 16 ErbStG) und Steuerklasse (§ 15 ErbStG).
Nur für Ehegatten (pauschal 256.000 €) und Kinder unter 27 Jahren (gestaffelt nach Alter). Vereinfachung: eigene Versorgungsbezüge des Erben werden hier nicht gegengerechnet.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Die Erbschaftsteuer wird nicht stufenweise wie die Einkommensteuer berechnet — der volle Steuersatz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb (Stufentarif, § 19 Abs. 1 ErbStG). Damit ein knappes Überschreiten einer Wertgrenze nicht unverhältnismäßig stärker belastet, deckelt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG die Mehrsteuer aus dem übersteigenden Betrag. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine sachlichen Freibeträge für Hausrat und bewegliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) — nur der persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) wird abgezogen.
  2. Kein Betriebsvermögen, keine Verschonungsregeln für Unternehmensnachfolge (§§ 13a-13c ErbStG).
  3. Versorgungsfreibetrag ohne Kürzung um eigene Versorgungsbezüge des Erben (§ 17 Abs. 1/2 ErbStG i.V.m. § 14 BewG) — reine Vereinfachung.
  4. Keine Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (§ 14 ErbStG) — der Rechner geht von einem einzelnen, isolierten Erwerb aus.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.